Ausleihen

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Allgemeinen Ausleih- und Nutzungsbedingungen

Die jipi gUG (haftungsbeschränkt) bittet euch, so sorgsam und behutsam wie möglich mit dem durch das House of Resources Thüringen (HoR) verliehene Lastenrad „ilmGard“ umzugehen, damit dieses gut erhalten und funktionstüchtig bleibt und möglichst lange für viele Fahrer:innen nutzbar ist.

Dank der Förderung des HoR durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie der Förderung durch den Freistaat Thüringen können wir euch das Lastenrad zur Verfügung stellen.

Allgemeines

  • Die Nutzungsbedingungen gelten für den Zeitraum der vereinbarten Ausleihe. In Ausnahmefällen können nach Absprache und im Einverständnis der Vertragspartner:innen abweichende Sonderregelungen vereinbart werden, die dann schriftlich festgehalten werden müssen. Mit der Inanspruchnahme der Ausleihe erklärt sich der:die Nutzer:in mit den Ausleih- und Nutzungsbedingungen (AGB) einverstanden.
  • Alle im Ausleih- und Nutzungsvertrag geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Die Daten werden nur projektintern genutzt und nicht an Dritte weitergeben. Angaben über die Nutzung des Lastenrads im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des HoR erfolgen in Absprache und im Einverständnis mit dem:der Nutzer:in.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der:die Nutzer:in Eigentumsrechte an dem ausgeliehenen Lastenrad.

Zweck der Nutzung

Das HoR Thüringen fördert Migrant:innennorganisationen und integrativ wirkende Vereine und Initiativen. In diesem Sinn ist das ilmGard-Lastenrad des HoR vorrangig für Tätigkeiten im Rahmen gemeinwohlorientierter und integrativ wirkender Projekte, Aktionen und Events zu nutzen. Der Zweck der Nutzung ist vorab mit dem Anbieter (HoR) abzusprechen. Die Nutzung des Lastenrads für nicht mit dem Anbieter abgesprochene Zwecke verstößt gemäß § 603 BGB gegen die Nutzungsbedingungen.

Hinweise und Regeln zur Benutzung

  • Für die gesamte Zeit der Ausleihe ist der:die Nutzer:in für das Lastenrad verantwortlich. Der:Die Nutzer:in trägt auch dann die Verantwortung, wenn das Rad von Dritten gefahren wird. Ein Weiterverleih oder eine Weitervermietung an Dritte ist gemäß § 603 BGB nicht gestattet.
  • Vor Verleih und dem ersten Fahrantritt ist das Lastenrad von dem:der Nutzer:in auf seine Fahr- und Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Komponenten auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen: Bremsen, Reifendruck, Gangschaltung, Licht, E-Motor und Akku. Darüber hinaus ist die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit des Zubehörs – Schloss, Ladegerät, Regenabdeckung – zu prüfen. Mängel oder Fehler, die vor dem Verleih beim Rad entdeckt werden, sind schriftlich festzuhalten. Für eine sachgemäße Nutzung des Rades lest euch vor der ersten Fahrt gründlich die Bedienungsanleitung durch. Ein ordnungsgemäßer und verkehrstauglicher Zustand des Lastenrads wird vom Anbieter nicht gewährleistet. Sollte das Lastenrad einen Schaden/Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das zweirädrige Lastenpedelec (Lastenrad mit E-Antrieb) Shorty Cargo Line der Marke Urban Arrow ist für Erstfahrer:innen nicht ganz einfach zu bedienen, z. B. sind die Gleichgewichtshaltung und die Lenkung ungewohnt und das Rad kann eine relativ hohe Geschwindigkeit erreichen. Testet das Rad, bevor ihr auf befahrenen Wegen im Straßenverkehr fahrt und übet den sicheren Umgang. Der:Die Nutzer:in ist verpflichtet, die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten und das Lastenrad inklusive ausgeliehenem Zubehör sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung).
  • Umbauten am Lastenrad durch den:die Nutzer:in sind ohne Rücksprache nicht gestattet und dürfen nur im Einverständnis mit dem Anbieter vorgenommen werden.
  • Wenn das Rad nicht gefahren wird, muss es mit dem vorgesehenen und mit ausgeliehenem Schloss abgeschlossen und durch Anschließen an festen Gegenständen gegen die einfache Wegnahme gesichert werden. Für eine Ausleihe über Nacht muss eine sichere Aufbewahrung des Lastenrads durch den:die Nutzer:in in einem abschließbaren, geschlossenen Raum gewährleistet und abgesprochen sein.
  • Während der Ausleihzeit verursachte Verschmutzungen des Lastenrads sind von dem:der Nutzer:in zu beseitigen. Nach Ablauf der vereinbarten und vertraglich festgehaltenen Ausleihzeit muss der:die eingetragene Nutzer:in das Rad gemäß § 604 BGB dem Anbieter (HoR) in gereinigtem Zustand zurückbringen.

Haftung

  • Der:die Nutzer:in ist für die gesamte Ausleihzeit für das Lastenrad verantwortlich. Sollten während der Ausleihzeit selbst- oder fremdverschuldet Schäden am Lastenrad entstehen, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Kleinere Schäden wie beispielweise ein platter Reifen oder ein defektes Licht sind von dem:der Nutzer:in zu reparieren oder zu erstatten.
  • Der:die Nutzer:in haftet für alle selbst verursachten Schäden und Mängel, Veränderungen und Verschlechterungen am Lastenrad ebenso wie für den Verlust des Lastenrads, es sei denn, ihn:sie trifft kein Verschulden. Für alle von dem:der Nutzer:in verursachten Schäden an Dritten haftet der:die Nutzer:in alleine. Für sein:ihr Verkehrsverhalten und seine:ihre Versicherung ist der:die Nutzer:in selbst und eigenständig verantwortlich. Ein Schadensfall ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
  • Als Anbieter übernimmt jipi gUG (haftungsbeschränkt) keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Lastenrads, dieser ist von dem/der Nutzer:in vor der Ausleihe zu prüfen. Während der Ausleihzeit übernimmt jipi gUG (haftungsbeschränkt) keine Haftung für Beschädigungen des Lastenrads und keine Haftung für eigene oder an Dritten verursachten Schäden des:der Nutzer:in. Die Haftung des Anbieters (HoR) richtet sich nach den Vorschriften des BGB (insbesondere nach § 599 BGB, Haftungsbegrenzung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

Weiteres

  • Sollte es etwas geben, von ihr als Nutzer:in annehmen, dass wir es als Anbieter (HoR) wissen sollten, wie z. B. Probleme bei der Nutzung des Lastenrads, eventuell absehbare Schäden oder auch Verbesserungsvorschläge, dann kontaktiert uns bitte persönlich, per Telefon oder E-Mail.
  • Als Anbieter behält sich das HoR (jipi gUG) das Recht vor, die Ausleihe des Lastenrads ohne Angabe von Gründen einzustellen oder auch einzelnen Personen und Organisationen zu untersagen.
  • Wir freuen uns euch das Rad Dank der Förderung durch das Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) entsprechend der Förderung von Lastenrädern „Cargobike Invest“kostenfrei zur Verfügung stellen zu können. Um dies weiterhin gewährleisten zu können, freuen wir uns über eine Spende an jipi gUG zur Finanzierung von Reparaturen, Wartungsarbeiten oder eine Erweiterung der Ausstattung.
  • Gerne möchten wir auch anderen Menschen Lust auf unser ilmGard-Lastenrad machen. Schickt uns gerne Fotos von euren Aktionen und wir zeigen anderen, für was und wie das Rad genutzt werden kann. Viel Spaß beim Radeln!

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Spendenkonto

Kontoinhaber: jipi gUG
IBAN: DE96 8405 1010 1010 1623 88
BIC: HELADEF1ILK
Verwendungszweck: Lastenrad